Betreuung OGS

Verschaffen Sie sich einen Einblick in unsere OGS und sehen sich unsere Infotour an.

Downloads

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Informationen zur OGS Ründeroth 2024 (PDF)

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Hausaufgaben und Lernzeit 2024 (PDF)

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Informationen zur OGS-Klasse 2023 (PDF)

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Häufig gestellte Fragen 2024 (PDF)

Häufig gestellte Fragen zur OGS

In welche Gruppe kommt mein Kind?

Zur Zeit werden unsere OGS Kinder nach Jahrgangsstufen getrennt betreut. Sollten die Coronainfektionszahlen diese Trennung auch noch nach den Sommerferien erforderlich machen, werden alle Erstklässler die Sonnengruppe besuchen.

Falls das Infektionsgeschehen es jedoch zulässt, werden wir behutsam zu jahrgangsübergreifenden, altersgemischten Gruppen zurückkehren, in dem wir mit jeweils zwei Jahrgängen in einer Gruppe beginnen. Die Erstklässler würden dann gemeinsam mit ihren Paten aus den 3. Klassen zwei Gruppe bilden, die Jahrgänge 2 und 4 zwei weitere Gruppen.

Muss mein Kind jeden Tag die OGS besuchen?

Eine regelmäßige Teilnahme an der OGS wird vom Schulträger ausdrücklich verlangt. Ihr Kind sollte daher nach einer Eingewöhnungsphase mindestens an vier Tagen bis 15.00 Uhr die OGS besuchen. Darüber hinaus sind Abmeldungen nur aus wichtigem Grund zulässig.

Bis wieviel Uhr soll mein Kind in der OGS bleiben?

Wir bieten zwei Abholzeiten an: 15.00 und 16.00 Uhr.

In der Regel bleibt Ihr Kind also mindestens bis 15.00 Uhr in der OGS. Meldet sich Ihr Kind zu einem Nachmittagsangebot an, ist eine Abholung jedoch erst um 16.00 möglich.

Sollten Sie Ihr Kind an einem AG-Tag ausnahmsweise bereits früher abholen müssen, bitten wirum schriftliche Mitteilung, damit wir Ihr Kind nicht in das Angebot schicken.

Kann ich mein Kind in der Anfangszeit auch vor 15.00 Uhr abholen?

Da der neue Schul- und OGS-Alltag am Anfang noch sehr ungewohnt und anstrengend für die Erstklässler ist, bieten wir Ihnen an, Ihr Kind in der Eingewöhnungsphase gerne auch früher abzuholen. Diese Ausnahmeregelung dauert in der Regel bis zu den Herbstferien.

Mein Kind geht einmal in der Woche zur Ergotherapie. Ich muss es an diesem Tag bereits um 13.30 Uhr abholen. Ist das möglich?

Selbstverständlich!

Arztbesuche, Therapien, Musikunterricht, Sportverein aber auch Familienfeiern oder Kindergeburtstage usw. gehören zu den wichtigen Gründen, aus denen Ihr Kind vom Besuch der OGS freigestellt werden kann.

Mein Kind ist sehr aktiv. Es geht zum Klavierunterricht, zum Reiten und zum Taekwondo. Es würde daher an 2 Tagen die OGS gar nicht besuchen und an einem weiteren Tag würde ich es bereits um 14.00 Uhr abholen. Ist das möglich?

Da es sich jeweils um wichtige Gründe handelt, die eine Ausnahme von der OGS-Besuchsverpflichtung ermöglichen, ist dies möglich.

Bitte bedenken Sie aber, dass im Nachmittagsbereich Spielen, Freundschaften und Spielgemeinschaften eingehen und das Leben in einer Gemeinschaft im Vordergrund stehen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass Kinder, die häufig sehr früh abgeholt werden oder an mehr als einem Tag nicht die OGS besuchen, sich nur sehr schwer eingewöhnen.

Muss ich für mein Kind Mittagessen bestellen, auch wenn es das Essen nicht mag?

Wir nehmen das Mittagessen stets gemeinsam in der Mensa ein, d.h. aber nicht, dass sie auch dann Mittagessen für Ihr Kind bestellen müssen, wenn es das Essen absolut nicht mag.

Geben Sie Ihrem Kind an diesem Tag etwas für das Mittagessen mit, dann kann es mit den anderen gemeinsam in die Mensa gehen, ohne den anderen Kindern hungrig beim Essen zu schauen zu müssen. Dies sollte allerdings die Ausnahme und nicht die Regel sein.

Ich kann mir das Mittagessen in der Mensa nicht leisten. Gibt es die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen?

Die Möglichkeit gibt es. Gutscheine für das Mittagessen können Sie beim Jobcenter über das Programm „Bildung und Teilhabe“ (BuT) beantragen. Ihr Kind erhält mit gültigem Gutschein das Mittagessen kostenlos.

Wer keine Möglichkeit hat, Leistungen nach BuT zu beantragen, kann Unterstützung vom OBK beantragen. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die OGS Leitung, den Schulsozialarbeiter der Caritas oder das Sekretariat der Schule, die Ihnen die entsprechenden Formulare aushändigen können.

Ich habe einen Gutschein für das Mittagessen. Muss ich trotzdem das Essen abbestellen, wenn mein Kind einmal nicht isst?

Bitte, bitte tun Sie das, auch wenn Sie für das Mittagessen nicht bezahlen müssen!

Aber hinter jeder Mahlzeit stehen Lebensmittel, die eingekauft und Mitarbeiter, die sie zubereitet haben und bezahlt werden müssen. Es ist einfach eine Frage der Wertschätzung. Und bedenken Sie: Jede Mahlzeit, die ungegessen entsorgt werden muss, verteuert auf lange Sicht das Mittagessen für alle.

Ich muss meinen Jahresurlaub sehr frühzeitig anmelden, weiß aber nicht, wann eine Ferienbetreuung angeboten wird und wann nicht.

Wir betreuen stets die kompletten Oster und Herbstferien sowie jeweils die ersten 3 Wochen der Sommerferien. Darüber hinaus werden alle beweglichen Ferientage sowie Fortbildungstage, die nur die Schule betreffen von der OGS abgedeckt. In den letzten 3 Wochen der Sommerferien und in den Weihnachtsferien sowie an 2 pädagogischen Ganztagen ist die OGS geschlossen.

Wann ist die OGS in den Ferien geöffnet?

In den Ferien findet eine Betreuung von 7.30 16. 00 Uhr statt.

Wenn ich mein Kind zur Ferienbetreuung anmelde, muss ich dann für die kompletten Ferien anmelden?

Nein. Sie haben die Möglichkeit Ihr Kind ganz nach Ihrem Bedarf die kompletten Ferien , wochen- oder auch nur tageweise anzumelden.

Gelten die Abholzeiten 15.00 und 16.00 Uhr auch in der Ferienbetreuung?

Nein. Sie dürfen die Abholzeiten frei wählen.